Wenn der Anwalt zweimal klingelt... - SmartForum Österreich
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Alt 14.08.2009   #1
hera
 
Benutzerbild von hera
 
Model: Smart fortwo coupé mhd 45kw
Wenn der Anwalt zweimal klingelt...

Hier mal ein kurzer Schwank aus meinem Leben...
Ich hab ja meinen Mercedes Kombi verkauft, mit Ausschluss von Garantie und Gewährleistung, mit 3leichten Mängel laut Öamtc-Pickerl. Der Käufer hat auf Probefahrt und Ankaufstest verzichtet, hat gezahlt, ist heimgefahren in ein entferntes Bundesland und hat mir abends geschrieben, dass er Mängel entdeckt hat, die er überprüfen läßt, damit er sich mit Forderungen bei mir melden kann.

Dann mal Ruhe.

Anfang dieser Woche hat er sich wieder gemeldet, mehrere Mängel laut einer Werkstatt aufgezählt (über die Reparatur traut sich die Werkstatt aber nicht drüber, weil zu kompliziert laut Käufer ?????), möchte sein Geld retour und mir das Auto wieder heimstellen, sonst klagt er mich.
Bei einem Fahrzeug mit Bj1990 und 270tkm kann sicherlich viel richten, er wird trotzdem kein Neuwagen mehr werden. Nun hab ich meinen Anwalt eingeschaltet, der meinte, dass ich prinzipiell im Recht bin, weil
1. ich Gewährleistung und GArantie ausgeschlossen habe
2. er einen Ankaufstest und Probefahrt von sich aus verweigert hat
3. ich keine Mechanikerin bin, also auch ihn bezüglich Zustand des Fahrzeuges nicht täuschen konnte, weil ich gar keine Ahnung habe, bis auf die MÄngel die der Öamtc gefunden hat

Nun meine Frage... Was meint ihr dazu? Kennt ihr jemanden oder habt ihr aus erster Hand Erfahrungen dieser Art bereits gemacht?
Bin momentan etwas verzweifelt, möchte den Kauf nicht rückabwickeln, weil ein Grossteil davon für die Anzahlung für den Smartie drauf ging, außerdem warum auch, wenn doch alles passte?

Freu mich auf Antworten von euch.

LG
Hera
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Alt 15.08.2009   #2
markus
smartforum
 
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Model: roadster coupe
Kennzeichen: WU-COPE1
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AW: Wenn der Anwalt zweimal klingelt...

habt ihr einen kaufvertrag unterzeichnet wo die 3 leichten Mängel die "dein" Öamtc festgestellt hat darin verzeichnet sind?
markus ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2009   #3
juepi
 
Model: Roadster 60kW+
Kennzeichen: L-...EY
AW: Wenn der Anwalt zweimal klingelt...

Hast du die Kaufvertrag-vorlage vom ÖAMTC für Privatverkauf verwendet und das "keine Gewährleistung" Hackerl angehakt?
Wenn ja würde ich zur Rechtsabteilung vom ÖAMTC gehen (bzw. würde ich sowieso machen).

lg,
Jürgen
juepi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2009   #4
Noz
 
Benutzerbild von Noz
 
Model: 450 Starblue Brabus Edition
Kennzeichen: -xxxBB
AW: Wenn der Anwalt zweimal klingelt...

keine rückgabe, keine gewährleistung, ende der geschichte!

ihr lassts euch immer zuviel angst machen, das is wie mit da gis!

es gibt richtlinien an die man sich zu halten hat, in dem fall is die geschichte für dich erledigt, du hast nichts falsch gemacht und brauchst daher auch keine angst zu haben!

wenn er nochmal meint er will klagen dann bitte soll er das machen, mehr als das er das dreifache geld beim fenster rausschmeisst weil er eh verliert passiert nicht!

und ich glaube eher das er einfach nur einschüchtern will!

also zurücklehnen ein kaffe geniessen und die geschichte vergessen!

hatte ähnliches bei ebay!

stellte das auto meiner tante rein und hab mich im text vertippt, statt den von mir beschribenen 90 ps hatte der wagen nur 75 ps,
jedoch stimmten die angaben bei den autodaten und zusätzlich hab ich noch ohne garantie und rückgaberecht dazugeschrieben und das alle angaben ohne gewähr sind!

trotzdem versuchte der typ dann meine tante einzuschüchtern und sagte er zahlt nicht weil das auto nicht das ist was er auf ebay ersteigert hat!

tja kurzer anruf bei ebay die haben sich das angeguckt und sagten das ich alles richtig gemacht habe, ein tippfehler kann passieren und da ich alle angaben ohne gewähr geschrieben hab habe ich mich auch gegen sowas abgesichert!

im endeffekt hab ich ihm gesagt entweder er nimmt den wagen und ich lass ihm 50 euro nach oder er soll sich das in den nächsten wochen mit meinem anwalt ausmachen!

solche leute gibt es immer, also keinen kopf machen und den kerl reden lassen du hast deinen teil des vertrages erfüllt!
__________________
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Noz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2009   #5
hera
 
Benutzerbild von hera
 
Model: Smart fortwo coupé mhd 45kw
AW: Wenn der Anwalt zweimal klingelt...

@Markus
Der Käufer hat den Prüfbericht mitbekommen zum unterschriebenen Kaufvertrag, meintest Du das?

@Jürgen
Ich hab keinen Öamtc-Kaufvertrag verwendet, jedoch in meinem drinnen stehen gehabt, dass keine Garantie und Gewährleistung gegeben ist, dann der Käufer das Auto probegefahren hat und auch Möglichkeit zur Kaufüberprüfung hatte. Die Öamtc-Rechtsabteilung hat mir prinzipiell auch recht gegeben, jedoch auch ohne Gewähr

@noz
Er hat mich zu Beginn mal versucht etwas einzuschüchtern, von wegen Frau und so, aber ich bin nicht drauf eingestiegen. Mein Anwalt meinte ebenso, dass ich im Recht bin, jedoch klagen kann er immer (v.a. wenn er einen Rechtschutz hat). Mal sehen, ich "warte" noch auf Antwort von ihm auf den Brief von meinem Anwalt.
hera ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2009   #6
RFsmart
 
Benutzerbild von RFsmart
 
Model: 451
Kennzeichen: G-499HB
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AW: Wenn der Anwalt zweimal klingelt...

ich hätt da auch null angst davor!
ich habe meinen alten smart cdi vor ca 2 jahren ins ebay gestellt mit der info:

probefahrt, ankauftest alles kein problem eingestellt.

ich machte sehr viele fotos beschreib das fahrzeug ....

ersteigert hat ihn dann jemand aus ca 15 km entfernung der ihn aber nie zuvor anschazen war etcetc....(obwpohl er sagte er schaut schon seit dem 2ten tag auf die versteigerung.)

er kommt das auto holen freutt sich über den sauberen zustand und fährt heim, am abend ruft er an und sagt wir müssen nachverhandeln er will 2.000 eur zurück, weil dieses jenes etcetc..

ich hab ihm gesagt wir haben einen abgeschlossenen vertrag da gibts nichts nachzuverhandeln und hab aufgelegt!
(dazu kommt noch das mir das smart center einen tadellosen zustand bestätigte, weil ich ihn ürsprünglich eintauschen wollte).

am nächsten tag hat der mich wieder angerufen und mir gesagt er sitzte jetzt beim anwalt und er wolle die gestrig erwähnten 2.000 haben.
ich fragte ihn wer sein anwalt sei, denn ein fachkundiger würde ihm sagen das da nichts geht.
er meinte drauf er sagt mir nicht wer sein anwalt sei und wenn ich das geld nicht rausrück werde ich noch mein blaues wunder erleben!

ich hab auf niemehr wiederhören gesagt und aufgelegt!
gemeldet hat sich weder der käufer noch der "anwalt" bis heute nicht.

lg harry
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Alt 19.08.2009   #7
Steff
 
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Model: Smart Roadster 60kw
Kennzeichen: BN ... FY
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AW: Wenn der Anwalt zweimal klingelt...

also leute gibts die sollten alle mal .......... naja egal

zu sagen ist leider nur dass nicht IMMER die Gerechtigkeit siegt. Dennoch scheint der Fall doch sehr zu deinen Gunsten zu sein.

Mir ist mal passiert das ich mein Auto verkauft habe und der Käufer, zufälligerweise kein Ö, meinen Kaufvertrag gefälscht hat und das Auto unter meinem Namen weiterverkauft hat. Mich hat dann ein völlig Fremder angerufen und noch etwas verlangt was ich vergessen hatte mitzugeben. Ich wollte dann wissen wer er überhaupt ist und er hat mir erzählt dass mein Käufer sich ausgegeben hat dieses Auto in meinem Namen zu verkaufen. Naja schlussendlich ist nichts passiert ausser dass dieser Käufer 300 euro gewinn gemacht hat und sein Name in den Autopapieren nicht aufgetaucht ist (auto war ja in den paar tagen nicht angemeldet) ... "angst" hatte ich nur deshalb weils ja sein konnte dass dieser A.... das Auto mehreren zeigt und das Geld kassiert und dann ich der bin bei dem sich die Leute melden.

Also wirklich immer sooooooooooooooooowas von aufpassen bei sowas. MEIN FEHLER - muss ich ja leider zugeben - war bei der Sache leider dass ich den Ausweis des Käufers nicht kontrolliert habe weil ich mir sowieso dachte was der mit dem Auto macht is mir egal solange ich das Geld habe. Auf alle Fälle passiert mir sowas NIIIIIIIIIIIIIE MEHR.
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Wenn mein Roadster eingeht, wirds ein Lotus
Steff ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2009   #8
FBLUP1
 
Benutzerbild von FBLUP1
 
Model: Smart ForTwo Passion CDI
Kennzeichen: Linzer Kennzeichen
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AW: Wenn der Anwalt zweimal klingelt...

@ Steff: Kenn auch ne andere blöde Geschichte:

Mann kauft gebrautes Auto.
Zahlt nicht ganzen Preis.
Typenschein wird daher einbehalten, bis Rest bezahlt ist.
Mann zahlt nicht. Wechselt Adresse, ...
Nach einem Jahr lässt er das Auto verschrotten.
Verkäufer steht blöd da.

Und was hab ich aus den letzten 5 Jahren meines Lebens gelernt?
Autokauf nie von Privat, denn beim Händler kann man nämlich die Behebung der Mängel fordern, und die ziehen auch nicht innerhalb von ein paar Tagen um.
Ausnahme: Man braucht eine alte Schrottkiste an der man herumschrauben will.

LG, Andrea
__________________
Wir geben Geld aus, das wir nicht haben,
für Dinge, die wir nicht brauchen,
um Leute zu beeindrucken, die wir nicht mögen!

~Lieber~Holz~vor~der~Hütte~als~ein~Brett~vorm~Kop f~
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Alt 20.08.2009   #9
Steff
 
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Model: Smart Roadster 60kw
Kennzeichen: BN ... FY
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AW: Wenn der Anwalt zweimal klingelt...

gut wobei man sagen muss der Fehler hier ist schon mal: warum bekommt der mein auto obwohl ich noch nicht das ganze Geld habe?????
__________________
Wenn mein Roadster eingeht, wirds ein Lotus
Steff ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2009   #10
hera
 
Benutzerbild von hera
 
Model: Smart fortwo coupé mhd 45kw
AW: Wenn der Anwalt zweimal klingelt...

Jetzt hat mir letzte Woche sein Anwalt gemailt, hat einen Anspruch auf Gewährleistung gestellt, die aber ausdrücklich ausgeschlossen wurde...
hera ist offline   Mit Zitat antworten
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