Anonymverfügung mit falschem Datum - SmartForum Österreich
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Alt 08.07.2011   #1
FBLUP1
 
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Thumbs down Anonymverfügung mit falschem Datum

Tja. Wie sich heute raus gestellt hat, darf ich doch die Strafe bezahlen. Habe heute ein nettes Mail inkl. Foto erhalten.
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren...

Anbei das von Ihnen erbetene Foto
Lt. Recherche bei der anzeigenden Dienstselle (Landespolizeikommando für Tirol) wurde bei der Justierung des Radargerätes versehentlich das Datum am Radargerät verstellt.
Das richtige Datum der Übertretung hat zu lauten: 31.05.2011.
Die Anonymverfügung bleibt trotzdem aufrecht bzw. dieses Verfahren wird nicht eingesellt, da die Behörde gemäß Verwaltungsstrafgesetz innerhalb von 6 Monaten nach Begehung einer Übertretung die Möglichkeit hat, falsche Angaben zu korrigieren.

Mit freundlichen Grüssen:
Somit geh ich jetzt gleich mal einzahlen.


LG, Andrea
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Alt 08.07.2011   #2
markus
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AW: Anonymverfügung mit falschem Datum

raserin!
markus ist offline  
Alt 08.07.2011   #3
Cdi´ler
 
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AW: Anonymverfügung mit falschem Datum

HALLO ? Dann muss man mir aber auch die möglichkeit geben das Tempo jetzt noch geschwind anzupassen...

Also nicht böse sein, aber das würde ich dem Rechtschutz weitergeben. Denn wer kann dann garantieren das das Messgerät ordnungsgemäss aufgestellt bzw eingestellt war wenn die Herren es nicht mal schaffen das Datum richtig einzustellen ?

DAS würd ich riskieren... ich mache jede wette das dass fallen gelassen werden würde...

EGAL was die dann am Gerät hantieren, sie haben die möglichkeit 6 Monate im nachhinen ggf was zu verändern, korrigieren nenn ich das nicht...
Wenns zdeppat sind zum einstellen des Gerätes kann das nicht MIR zur last fallen.. ICH war zum besagten zeitpunkt am Bild NICHT vorort. Also UNGÜLTIGE MESSUNG...

Geändert von Cdi´ler (08.07.2011 um 21:38 Uhr)
Cdi´ler ist offline  
Alt 09.07.2011   #4
Schicki_69
 
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Cool AW: Anonymverfügung mit falschem Datum

ja ja - nur fliegen ist schöner ;-)

hab vor kurzem im deutschen TV wieder nen Report gesehen. Ob bei der Position von der aus das Foto gemacht wurde die Messung rechtlich korrekt ist? Aber ohne guten Rechtsschutz vergiß es. Glaube wird ja auch stimmen! Oder?

;-)
Schicki_69 ist offline  
Alt 09.07.2011   #5
wme451333
 
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AW: Anonymverfügung mit falschem Datum

Hi Andrea!

Außerdem ist auf dem Bild ein weiters Fahrzeug zu sehen, wer kann Dir bzw. der Polizei garantieren, dass genau Du und nicht das Fahrzeug davor gemessen wurde.

Wie gesagt, frag mal bei den Rechtsspezialisten (ÖAMTC) nach, was davon zu halten ist.

Meiner Meinung nach darf am Foto nur Dein Auto als einziges zu sehen sein, sonst ist die Messung ungültig.
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wme451333 ist offline  
Alt 09.07.2011   #6
markus
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AW: Anonymverfügung mit falschem Datum

hallo,
Zitat:
Zitat von Cdi´ler Beitrag anzeigen
HALLO ? Dann muss man mir aber auch die möglichkeit geben das Tempo jetzt noch geschwind anzupassen...

Also nicht böse sein, aber das würde ich dem Rechtschutz weitergeben. Denn wer kann dann garantieren das das Messgerät ordnungsgemäss aufgestellt bzw eingestellt war wenn die Herren es nicht mal schaffen das Datum richtig einzustellen ?

DAS würd ich riskieren... ich mache jede wette das dass fallen gelassen werden würde...

EGAL was die dann am Gerät hantieren, sie haben die möglichkeit 6 Monate im nachhinen ggf was zu verändern, korrigieren nenn ich das nicht...
Wenns zdeppat sind zum einstellen des Gerätes kann das nicht MIR zur last fallen.. ICH war zum besagten zeitpunkt am Bild NICHT vorort. Also UNGÜLTIGE MESSUNG...
ich sag mal so,wenn man zeit hat ist das sicher ne tolle sache - mit denen zu streiten.

Ich persönlich hab die Zeit nicht wegen 45€ da womöglich (in Summe!) paar Stunden reinzubuttern. Risiko daher zu hoch - ich würds zahlen und gut ists.
markus ist offline  
Alt 09.07.2011   #7
FBLUP1
 
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Zitat:
Zitat von Schicki_69 Beitrag anzeigen
Glaube wird ja auch stimmen! Oder?
Das kann ich nicht sagen. Die haben mich mit 72 km/h im 60er gemessen. Eigentlich bin ich jemand, der lt. Tacho max. 5 km/h schneller fährt (lt Navi ist das dann aber immer noch unter der Höchstgeschwindigkeit).
Deswegen tuts mir auch so weh, dass ich da scheinbar zu schnell dran war, weil i eh immer so herum schleich. Vielleicht hab ich mich auch verschaut und hab statt 60 80 gelesen, dann könnt ich mir das auch erklären.

Zitat:
Zitat von wme451333
Meiner Meinung nach darf am Foto nur Dein Auto als einziges zu sehen sein, sonst ist die Messung ungültig.
Möglich wäre es auf alle Fälle, dass vielleicht der Offroader neben mir rechts vorbei "gezogen" ist, nur hat das Gerät auf mein Kennzeichen fokusiert.
Aber nach über einem Monat kann ich mich an solche Details nicht erinnern.

Streiten geh ich jetzt wegen 30 € auch nicht, da ists mir um die Zeit zu schade, obwohl i an Rechtschutz hab. Außerdem hab ichs gestern eh schon eingezahlt.

Danke für eure Tipps!
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Alt 09.07.2011   #8
juwel
 
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AW: Anonymverfügung mit falschem Datum

Hallo,
Zitat:
Zitat von markus Beitrag anzeigen
ich würds zahlen und gut ists.
ich glaube ich werde mich in der Grazer Umgebung als Blitzer selbstständig machen. Jeden Tag 20 Blitzer in der Höhe von €30 und ich bin bald stinkreich.

Und im Ernst:
DAS IST EINE UNGÜLTIGE MESSUNG, da die Kleine ja sogar beweisen kann, dass sie zum Tatzeitpunkt nicht vor Ort war. Aber da sie ja eh bezahlt hat, ist es mittlerweile Schnuppe.


Gruss

Geändert von juwel (09.07.2011 um 14:56 Uhr)
juwel ist offline  
Alt 10.07.2011   #9
markus
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AW: Anonymverfügung mit falschem Datum

@juwel

logisch denken ist nicht so ganz deine stärke. das respektiere ich, daher nehm ich mir die zeit und fasse es für dich nochmal zusammen:

- foto mit ihrem auto drauf
- polizei darf 6 Monate lang nachkorrigieren
- andrea kann beweisen dass sie zum FALSCHEN tatzeitpunkt wo anders war.

Zitat:
Die Anonymverfügung bleibt trotzdem aufrecht bzw. dieses Verfahren wird nicht eingesellt, da die Behörde gemäß Verwaltungsstrafgesetz innerhalb von 6 Monaten nach Begehung einer Übertretung die Möglichkeit hat, falsche Angaben zu korrigieren.
so und jetzt kombiniere:
polizei darf nachkorrigieren, verfahren wird nicht eingestellt. bedeutet: wenn man einspruch erhebt, kanns gaaaaanz gaaaanz lang dauern. und das wegen 30€.

Das mag sich bei deinem Stundensatz vielleicht rentieren, bei meinem definitiv NICHT.
Das verstehst doch sogar du, dass sich das nicht auszahlt, oder?

Zitat:
ich glaube
so ist es
markus ist offline  
Alt 10.07.2011   #10
juwel
 
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AW: Anonymverfügung mit falschem Datum

@markus
LOL, ich habe 2 Polizisten in der Familie... klaro...

01. Die Messung ist und bleibt ungültig, wenn das Datum nicht einmal stimmt.
02. Die Mail ist eine Frechheit, die ihren Sinn und Zweck aber erfüllt hat.
03. Dein Stundensatz läßt Geld verschenken zu? Glückwunsch, meiner nicht.

04. Last but not Least: Geld bezahlen, was man nicht hat ist nicht logisch, es sei denn man ist Smartfahrer namens Markus aus Graz.

Geändert von juwel (10.07.2011 um 19:39 Uhr)
juwel ist offline  
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